Aller guten Dinge sind DREI oder das neue D

Männlich, weiblich und diverse (oder i für inter). Das sind die drei Möglichkeiten für eine Stellenanzeige.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es für das sogenannte Personenstandsgesetz noch eine 3. Form für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen lassen, geben soll. Das kann auf 80 -100.0000 Personen in Deutschland zutreffen.

Um ein Jobangebot möglichst diskriminierungsfrei zu formulieren, gibt es zwei gute Wege. Hier ein Beispiel:

  1. Personalleitung —> Keine weitere Ergänzung notwendig

ODER

  1. Personalmanager (m/w/d)

Fazit:

Ab Anfang 2019 raten wir unseren Kunden das kleine „d“ in ihre Jobangebote einzubauen, um vor Klagen auf Grundlage des AGG gegen Ungleichbehandlung geschützt zu sein.